Informationen

In der Jugendwohngruppe Haus Bleistein soll den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, Kompetenzen für einen dauerhaften Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit zu erlangen und sich sozial und beruflich zu integrieren, um zu einer selbständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung zu gelangen.
Die Rechtsgrundlage zur Finanzierung der Einrichtung sind § 34 in Verbindung mit § 41 Sozialgesetzbuch SGB VIII, § 35a SGB VIII und ggf. § 53 SGB XII.

Ziele der Einrichtung

In aller Regel erwerben drogenabhängige Jugendliche durch therapeutische Maßnahmen allein nicht die Fähigkeit, ein drogenfreies Leben zu führen. Junge Drogenabhängige können aufgrund des frühen Beginns ihres problematischen Drogenkonsums häufig nicht auf positive Erfahrungen vor der Therapie zurückgreifen. Der fortgesetzte Drogenmissbrauch verhinderte die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben im Jugendalter, wie z. B. der Aufbau neuer und reiferer Beziehungen zu Altersgenossen beiderlei Geschlechts, die Übernahme der männlichen oder weiblichen Geschlechterrolle, emotionale Unabhängigkeit von den Eltern und von anderen Erwachsenen, Vorbereitung auf eine berufliche Karriere. Diese Entwicklungsaufgaben können in der Therapie zu einem guten Teil erkannt, angenommen und bewältigt werden. Das dort Erlernte muss aber unter realistischen Bedingungen weiter erprobt und eingeübt werden. Aufgrund der ausgeprägten Zweifel an der eigenen Kompetenz brauchen diese Jugendlichen stabilisierende Erfahrungen und positive Erlebnisse bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben und Anforderungen. Die Jugendlichen können auf diese Weise mehr Zutrauen in ihre selbstheilenden und selbstgestaltenden Kräfte entwickeln und können die in der stationären Therapie oder anderen Vorbehandlungen erlangten Kompetenzen dauerhaft stabilisieren und sich konstruktiv mit den neuen Lebensbedingungen und Beziehungen auseinandersetzen.

Daraus ergibt sich folgende differenzierte Zielsetzung:

 

Stand: 02/2024

Inhaltsübersicht